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27.10.2016

Bundesversammlung beschließt Memorandum zum Lebensschutz


Das Kolpingwerk geht beim Lebensschutz in die Offensive – Bedauerlich und im Ergebnis verheerend ist der Rückzug der katholischen Kirche aus dem Beratungssystem gemäß § 219 StGB


Zum Memorandum gibt es mehrere Anlässe. Zwei Beispiele: Zu Tausenden werden in Deutschland künstlich befruchtete Embryonen eingefroren und, falls nicht mehr benötigt, „verworfen“. – Das Gesundheitswesen prüft gegenwärtig, ob ein einfacher Bluttest als Kassenleistung eingeführt wird, dessen einziger Nutzen darin besteht, eine mögliche Behinderung des ungeborenen Kindes festzustellen, worauf in 90 Prozent der Fälle ein Schwangerschaftsabbruch erfolgt.

Die Bundesversammlung des Kolpingwerkes Deutschland hat deshalb ein „Memorandum zum Lebensschutz“ beschlossen und lenkt das Augenmerk auf diese Konfliktthemen.

Zuerst: Über die Wahrung der Menschenwürde zu wachen und das menschliche Leben vom ersten bis zum letzten Augenblick zu schützen, gehört zu den wichtigsten Aufgaben des staatlichen Handelns. Die missbräuchliche Verwendung von Fortpflanzungstechniken hat der Gesetzgeber seit 1990 unter Strafe gestellt. Die Praxis der Reproduktionsmedizin hat diesen Schutz inzwischen jedoch ausgehöhlt. Über vorgeburtliche Untersuchungen von Embryonen entscheiden nicht – wie gesetzlich vorgesehen – Ethikkommissionen auf Länderebene im Einzelfall, sondern vielen tausend Fällen Reproduktionszentren.

Und während sich viele Menschen für Inklusion und Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen stark machen, prüft der gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen im Auftrag der gesetzlichen Krankenversicherungen, ob die Versicherten in Zukunft leichter und preiswerter feststellen können, behindertes Leben bereits während der Schwangerschaft ausfindig zu machen.

Gleichzeig werden Schwangerschaftsabbrüche vielfach nicht mehr automatisch als Tötung menschlichen Lebens betrachtet, sondern es wird vielmehr das Recht jeder Frau, autonom über einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden, betont. Letzteres geschieht auch durch Organisationen, die schwangere Frauen in Konfliktsituationen beraten und ihnen einen Berechtigungsschein für einen legalen Abbruch ausstellen.

„Bedauerlich und im Ergebnis verheerend ist der Rückzug der katholischen Kirche aus dem Beratungssystem gemäß § 219 StGB im Jahr 2001“, stellt das „Memorandum zum Lebensschutz“ fest. Der Initiative „Donum Vitae“, die aus Mitglieder des Zentralkomitees der deutschen Katholiken und aus Trägern früherer katholischer Beratungsstellen hervorgegangen ist, sei es zu verdanken, dass es weiterhin Beratungsstellen gebe, deren Träger uneingeschränkt hinter den gesetzlichen Regelungen und den Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichtes für eine grundgesetzkonforme Umsetzung der Konfliktberatung stehen.

„Deshalb fordert die Bundesversammlung des Kolpingwerkes Deutschland die Deutsche Bischofskonferenz auf, das bei Donum Vitae erbrachte Engagement aus christlicher Verantwortung heraus anzuerkennen. Vor dem Hintergrund des Bewusstseinswandels in der Gesellschaft und der eingetretenen Beratungspraxis empfiehlt das Kolpingwerk Deutschland eine Rückkehr in das Beratungssystem nach § 219 StGB.“

Das Kolpingwerk Deutschland wendet sich gegen jede Form organisierter und kommerzieller Selbsttötungsbeihilfe. Das Memorandum begrüßt die Entscheidung des Deutschen Bundestages mit seinem „Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ im November 2015 und sieht darin „ein starkes Zeichen für den Lebensschutz und für ein Sterben in Würde“. Allerdings sei in den Debatten und in entsprechenden Umfragen deutlich geworden, dass es durchaus starke Kräfte gegen die jetzt geltende Regelung gebe.

Die Bundesversammlung ruft auf: „Der Lebensschutz ist nicht allein Aufgabe des Staates und der Politik, sondern der gesamten Gesellschaft. Deshalb sind alle verbandlichen Ebenen aufgerufen, durch Aufklärung, Gewissensbildung und praktische Hilfe für Frauen in Not sowie Schwerkranke am Schutz des menschlichen Lebens mitzuwirken.“

Das Memorandum ist mit seinem Wortlaut angefügt.

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